Muss ich meinen alten Ofen austauschen? BImSchV Stufe 2 erklärt

Viele Hausbesitzer fragen sich: Muss ich meinen alten Ofen austauschen? Der Grund für die Unsicherheit ist die Bundes-Immissionsschutzverordnung, kurz BImSchV. Sie schreibt vor, dass bestimmte ältere Öfen erneuert werden müssen. Das hat nichts mit einem Heizverbot zu tun, das immer wieder durch die Medien geht. Dieser Beitrag erklärt, welche Öfen betroffen sind, welche Fristen gelten und wie Sie prüfen, ob Ihr Ofen bleiben darf. Eine erste Orientierung gibt unsere Seite Alte Öfen müssen ausgetauscht oder saniert werden.

Worum es bei der BImSchV geht

Die Novelle der Verordnung läuft seit 2010. Seitdem ist klar, welche Öfen wann auszutauschen sind, gestaffelt nach Baujahr. Zum 31.12.2024 war die nächste Stufe fällig. Betroffen sind Kaminöfen und Heizkamine, die mit ihren Abgaswerten die heutige Norm nicht mehr erfüllen. Auch viele alte Kachelöfen mit Heizeinsatz gehören dazu. Jeder Ofen, der die Norm erfüllt, darf weiterbetrieben werden, ohne zeitliche Begrenzung.

Kein Verbot von Holzöfen

Die Debatte um das Gebäudeenergiegesetz aus dem Jahr 2023 hat für Verwirrung gesorgt. Die Austauschpflicht hat damit nichts zu tun. Thomas Widmer war bei den Gesprächen mit der Politik dabei und ordnet es ein:

„Der Konsens war über alle Parteien hinweg klar. Man will Holzheizen nicht verbieten, nicht Pellet, nicht Scheitholz und schon gar nicht den Ofen. Wer einen neuen, normgerechten Ofen einbaut, muss keine Angst haben, ihn später stilllegen zu müssen.“

Es geht also nicht ums Aufhören, sondern ums Erneuern. Moderne Öfen heizen sauberer und sparen Holz. Mehr dazu im Beitrag Speicherofen: Funktion und Wirkungsgrad.

Woher weiß ich, ob mein Ofen raus muss?

Es gibt zwei Wege. Entweder hat der Schornsteinfeger es bei der Feuerstättenschau mitgeteilt. Oder Sie prüfen es selbst über das Typenschild und eine offizielle Datenbank. Wie das geht, zeigt Schritt für Schritt unser Beitrag Ofen in der HKI-Datenbank prüfen. Wir übernehmen die Prüfung auch im Rahmen unseres Ofenchecks. Kurze Antworten auf einzelne Fragen rund um Öfen finden Sie zudem in unseren FAQ.

Austauschen oder sanieren?

Nicht immer muss der ganze Ofen weichen. Bei einem Kachelofen lässt sich oft der Heizeinsatz tauschen. Bei einem Kaminofen ist der Austausch meist die einfachere Lösung. Was in Ihrem Fall sinnvoll ist, klären wir bei der Ofensanierung. Warum der Kauf beim Ofenbauer dabei viel wert ist, lesen Sie unter Kaminofen kaufen.

Welche Baujahre wann betroffen waren

Die Austauschpflicht ist nach dem Datum auf dem Typenschild gestaffelt. Sehr alte Geräte mussten zuerst weichen, neuere folgten in späteren Stufen. Die jüngste Frist betraf Öfen mit Baujahren bis in die 1990er Jahre, je nach genauer Einstufung. Geräte ohne lesbares Typenschild gelten im Zweifel als alt. Entscheidend ist nicht das gefühlte Alter, sondern der nachgewiesene Abgaswert. Wie Sie das selbst prüfen, zeigt der Beitrag Ofen in der HKI-Datenbank prüfen.

Welche Öfen Bestandsschutz haben

Nicht jeder alte Ofen fällt unter die Pflicht. Ausgenommen sind unter anderem offene Kamine, die nur gelegentlich betrieben werden, historische Öfen vor einem bestimmten Baujahr, und Öfen, die nachweislich die einzige Heizung der Wohnung sind. Auch ein gemauerter Grundofen oder ein Kachelofen mit passendem Einsatz darf weiterlaufen, wenn er die Werte erfüllt. Was im Einzelfall gilt, sagt Ihnen der Schornsteinfeger oder wir bei der Bestandsaufnahme.

Was die Stilllegung kostet und wer sie übernimmt

Wer einen alten Ofen nicht ersetzen will, kann ihn stilllegen lassen. Das übernimmt der Schornsteinfeger oder ein Fachbetrieb, der die Feuerstätte abklemmt und die Stilllegung dokumentiert. Die Kosten dafür sind überschaubar. Der eigentliche Aufwand entsteht erst, wenn ein neuer Ofen folgen soll. In vielen Fällen ist der Austausch die sinnvollere Investition, weil ein moderner Ofen weniger Holz braucht und mehr Wärme in den Raum bringt. Mehr dazu unter Kaminofen kaufen.

Häufige Fragen

Muss ich meinen alten Ofen austauschen?

Wenn Ihr Ofen die Abgasnorm der BImSchV Stufe 2 nicht erfüllt, muss er erneuert oder nachgerüstet werden. Öfen, die die Norm erfüllen, dürfen ohne zeitliche Begrenzung weiterbetrieben werden.

Ist Holzheizen jetzt verboten?

Nein. Es gibt kein Verbot von Holzöfen, Pellet oder Scheitholz. Die Austauschpflicht betrifft nur ältere Öfen, die die Emissionsnorm nicht erfüllen. Neue, normgerechte Öfen dürfen weiterbetrieben werden.

Bis wann musste der Ofen getauscht sein?

Die Stufe der BImSchV mit der Frist zum 31.12.2024 betrifft Öfen mit entsprechendem Baujahr. Wer den Austausch beauftragt hat, kann das dem Schornsteinfeger nachweisen, auch wenn der Einbau etwas später erfolgt.

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