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Welcher Kaminofen ist 2025 noch erlaubt?

Kurzfassung: Alle BImSchV-konformen Kaminöfen. Altgeräte (Typprüfung vor 22.03.2010) dürfen nur weiterlaufen, wenn die Grenzwerte (Staub ≤ 0,15 g/m³, CO ≤ 4 g/m³) nachgewiesen sind. Ausnahmen u. a. historische Öfen (vor 1950), offene Kamine (gelegentlich), handwerklich gesetzte Grund-/Kachelöfen, alleinige Heizquelle.

Rechtsinfo: BMUV.