Kurzfassung: Altgeräte mit Typprüfung vor 22.03.2010 ohne Grenzwerte-Nachweis (Staub/CO) mussten bis 31.12.2024 nachgerüstet oder stillgelegt werden. Ausnahmen u. a.: historische Öfen (vor 1950), handwerklich gesetzte Grund-/Kachelöfen, offene Kamine (nur gelegentlich), alleinige Heizquelle einer Wohneinheit.
Planung & Nachrüstung klären wir mit dem Schornsteinfeger. Termin vereinbaren.