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Welche Öfen haben Bestandsschutz?

Kurzfassung: Ein genereller Bestandsschutz gibt es für Einzelraumfeuerungsanlagen nicht. Die Übergangsfristen der 1. BImSchV liefen je nach Baujahr – die letzte am 31.12.2024 – aus. Ausnahmen gelten u. a. für historische Öfen (vor 1950), offene Kamine (nur gelegentlich), handwerklich gesetzte Grund-/Kachelöfen und Anlagen, die eine Wohneinheit ausschließlich versorgen.

Details & Rechtsgrundlagen: BMUVBayern – Regelungen.