Kurzfassung: Altgeräte mit Typprüfung vor 22.03.2010 ohne Grenzwerte-Nachweis (Staub/CO) mussten bis 31.12.2024 nachgerüstet oder stillgelegt werden. Ausnahmen: historische Öfen, handwerklich gesetzte Grund-/Kachelöfen, offene Kamine (gelegentlich), alleinige Heizquelle.
