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Welche Öfen sind ab 2025 noch erlaubt?

Kurzfassung: Kein generelles Verbot. Ab 01.01.2025 dürfen Altgeräte (Typprüfung vor 22.03.2010) nur weiterlaufen, wenn sie die Grenzwerte (Staub 0,15 g/m³, CO 4 g/m³) nachweisen. Ausnahmen: historische Öfen (vor 1950), offene Kamine (nur gelegentlich), handwerklich gesetzte Grund-/Kachelöfen, alleinige Heizquelle der Wohneinheit.

Rechtsgrundlagen & Fristen: BMUV§ 26 1. BImSchV.