Antwort: Die Stilllegung kann der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger veranlassen oder bestätigen. Aus technischen Gründen kann auch der Fachbetrieb den Ausbau durchführen – die Dokumentation erfolgt über den Schornsteinfeger.

Antwort: Die Stilllegung kann der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger veranlassen oder bestätigen. Aus technischen Gründen kann auch der Fachbetrieb den Ausbau durchführen – die Dokumentation erfolgt über den Schornsteinfeger.
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