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Kaminofen – wie lange ist meiner noch erlaubt?

Kurzfassung: Entscheidend sind Baujahr/Typprüfung und Grenzwerte. Für Altgeräte (Typprüfung vor 22.03.2010) endete die letzte Übergangsfrist am 31.12.2024, sofern kein Grenzwerte-Nachweis vorliegt. Ausnahmen siehe BMUV.

Vorgehen: Typenschild fotografieren, Unterlagen prüfen, ggf. Messung/Nachrüstung planen. Geräte-Check.