Kurzfassung: Geräte, die die Grenzwerte der 1. BImSchV einhalten (Nachweis per Prüfstand/Schornsteinfegermessung). Ausnahmen analog zu 2024-Fristen: historische Öfen, offene Kamine (gelegentlich), handwerklich gesetzte Grund-/Kachelöfen etc.
Tipp: Typenschild prüfen, Unterlagen bereithalten, ggf. Staubabscheider/Nachrüstung bewerten. Check anfragen.
