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Welche Öfen mussten 2024 ausgetauscht werden?

Kurzfassung: Altgeräte mit Typprüfung vor 22.03.2010 ohne Grenzwerte-Nachweis (Staub/CO) mussten bis 31.12.2024 nachgerüstet oder stillgelegt werden. Ausnahmen u. a.: historische Öfen (vor 1950), handwerklich gesetzte Grund-/Kachelöfen, offene Kamine (nur gelegentlich), alleinige Heizquelle einer Wohneinheit.

Planung & Nachrüstung klären wir mit dem Schornsteinfeger. Termin vereinbaren.