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Welche Kaminöfen dürfen nach 2024 weiter betrieben werden?

Kurzfassung: Altgeräte (Typprüfung vor 22.03.2010) nur bei Grenzwerte-Nachweis (Staub ≤ 0,15 g/m³, CO ≤ 4 g/m³). Ausnahmen: historische Öfen (vor 1950), offene Kamine (gelegentlich), handwerklich gesetzte Grund-/Kachelöfen, alleinige Heizquelle.

Quellen: BMUVZDF Überblick.