Kurzfassung: Erlaubt sind Kamine/Öfen, die den Grenzwerten der 1. BImSchV entsprechen und korrekt geplant/abgenommen sind. Altgeräte (vor 22.03.2010) benötigen Grenzwert-Nachweis, sonst Nachrüstung/Stilllegung.
Rechtsinfo & Ausnahmen: BMUV.
Planungssicher: Check & Abnahmevorbereitung.